Verrechnungsperioden Elektrizitätsversorgung
Die Stromzähler werden halbjährlich im Juni und im Dezember abgelesen und abgerechnet. Auf der Abrechnung sind Tarife, Zählerstände und Verbräuche gemäss Ablesung ersichtlich. Zusätzlich werden im April und im Oktober Akontorechnungen gestellt. Die einbezahlten Akontobeträge und allfällige Überträge sind jeweils auf der Abrechnung abgezogen. Die Akontobeträge werden automatisch auf Grund der Vorjahresperiode berechnet. Sie erhalten die Rechnung an folgenden Terminen:
Von dieser Regelung ausgenommen sind Schlussrechnungen sind Grosskunden und Schlussrechnungen bei Wohnungswechsel. Abteilung Strom
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