Weisung des BLV vom 22. Mai 2024 über Chlorothalonil
Das Wasser entspricht allen gesetzlichen Vorgaben, mit Ausnahme der Überschreitung des Grenzwertes Chlorothalonil-Metaboliten im GWP Ruchacker. Diese Überschreitung ist gesundheitlich unbedenklich; das Trinkwasser kann uneingeschränkt konsumiert werden. Die Wasserversorgung Wasseramt AG prüft gemeinsam mit dem Amt für Umwelt des Kantons Solothurn und der zuständigen Lebensmittelkontrolle mögliche Maßnahmen zur Reduktion der Konzentration.
Informationen
- Datum
- 22. Mai 2024
Dokumente
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| Weisung des BLV vom 22. Mai 2024 über Chlorothalonil | Download | 0 | Weisung des BLV vom 22. Mai 2024 über Chlorothalonil |