Weisung des BLV vom 22. Mai 2024 über Chlorothalonil

Das Wasser entspricht allen gesetzlichen Vorgaben, mit Ausnahme der Überschreitung des Grenzwertes Chlorothalonil-Metaboliten im GWP Ruchacker. Diese Überschreitung ist gesundheitlich unbedenklich; das Trinkwasser kann uneingeschränkt konsumiert werden. Die Wasserversorgung Wasseramt AG prüft gemeinsam mit dem Amt für Umwelt des Kantons Solothurn und der zuständigen Lebensmittelkontrolle mögliche Maßnahmen zur Reduktion der Konzentration.

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Datum
22. Mai 2024

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