Verantwortung für die elektrischen Installationen.

Seit dem Inkrafttreten der revidierten Niederspannungsinstallationsverordnung am 1. Januar 2002 sind Sie als Eigentümer selber für die Sicherheit und  Überprüfung Ihrer elektrischen Installationen verantwortlich. Im Interesse der Sicherheit wird gesetzlich vorgegeben, dass diese Installationen periodisch kontrolliert werden müssen. Der Zweck dieser Kontrolle besteht darin, den Stand der Technik zu prüfen, Mängel rechtzeitig zu erkennen, Sicherheit zu gewährleisten sowie Personen und Sachen zu schützen.

Je nach Art der Installation sind verschiedene Kontrollperioden (1, 3, 5, 10 oder 20 Jahre) vorgeschrieben. Mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode fordert die Netzbetreiberin oder in bestimmten Fällen das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) den Eigentümer schriftlich auf, den Sicherheitsnachweis bis zum Ende der Kontrollperiode einzureichen. Die Kontrolle Ihrer Installationen muss durch einen unabhängigen Kontrolleur erfolgen. Sind die Installationen mängelfrei, stellt der Kontrolleur den entsprechenden Sicherheitsnachweis aus. Die Kosten der Kontrolle gehen zu Lasten des Eigentümers.

 

 

Leiter Hausinstallationskontrolle

Kontakt

Anton Schmid
Leiter Hausinstallationskontrolle
032 681 33 02